Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Die Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts

AlterBetragTakt
Unter 6 Jahren1–2 €Woche
6 bis 7 Jahre2–3 €Woche
8 bis 9 Jahre3–4 €Woche
10 bis 11 Jahre15–25 €Monat
12 bis 13 Jahre20–30 €Monat
14 bis 15 Jahre25–45 €Monat
16 bis 17 Jahre40–60 €Monat
Ab 18 Jahren55–75 €Monat

Der Wechsel bei 10 Jahren ist Absicht. Bis neun wird wöchentlich ausgezahlt, danach monatlich – weil Kinder erst ab etwa diesem Alter über einen längeren Zeitraum planen können. Ein Zehnjähriger, der sein Monatsgeld in der ersten Woche ausgibt, lernt genau daraus etwas.

Quelle: Chabursky/Langmeyer, Taschengeld und Gelderziehung, Deutsches Jugendinstitut, September 2025 (Datengrundlage: DJI-Survey 2023). Nachzulesen beim DJI.

Warum andere Seiten andere Zahlen zeigen

Wer „Taschengeldtabelle" sucht, findet Tabellen, die sich um 10 bis 20 Euro unterscheiden. Das liegt nicht daran, dass eine davon falsch abgeschrieben wurde:

Deshalb steht hier, woher die Zahlen kommen und von wann sie sind. Wer eine andere Tabelle sieht, kann so vergleichen, statt raten zu müssen.

Ab 12 kommt noch etwas dazu: Budgetgeld

Das DJI empfiehlt ab etwa zwölf Jahren zusätzlich zum Taschengeld ein Budget für feste Ausgaben – typischerweise Kleidung, Handykosten oder Schulmaterial.

Der Unterschied ist wichtig: Taschengeld ist zur freien Verfügung, Budgetgeld ist für einen Zweck gedacht, über den das Kind aber selbst entscheidet. Wer sein Kleiderbudget für ein teures Paar Schuhe ausgibt, hat für den Rest des Halbjahres weniger – und lernt dabei mehr über Geld als durch jede Ermahnung.

Was ein Nebenjob dazu beiträgt

Ab 13 darf man mit Einwilligung der Eltern leichte Tätigkeiten übernehmen, ab 15 kommt deutlich mehr in Frage. Der Vergleich mit dem Taschengeld ist erstaunlich deutlich:

BeispielAufwandIm Monat
Nachhilfe (12 €/Std)1× pro Wocheca. 48 €
Zeitungen austragen1× pro Wocheca. 40 €
Babysitten (10 €/Std)2× im Monatca. 60 €
Aushilfe (13 €/Std)2 Std nachmittagsca. 104 €

Schon der kleinste dieser Posten liegt über dem, was für einen 14-Jährigen als Taschengeld empfohlen wird. Das ist kein Argument gegen Taschengeld – die beiden erfüllen verschiedene Zwecke. Taschengeld gibt es bedingungslos und es lehrt Einteilen. Selbstverdientes Geld lehrt etwas anderes: was eine Stunde Arbeit wert ist.

Für Schüler unter 18 gilt der gesetzliche Mindestlohn übrigens nicht. Was üblich ist, steht unter Fairer Lohn; was in welchem Alter erlaubt ist, unter Jugendarbeitsschutz.

Häufige Fragen