Wie viel Taschengeld ist angemessen?
Die Empfehlung nach Alter – und woher die Zahlen kommen
Kurz gesagt
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Taschengeld zu zahlen. Was kursiert, sind Empfehlungen – und die stammen aus der Forschung, nicht aus einem Gesetz.
Die verbreitetste Grundlage ist eine Expertise des Deutschen Jugendinstituts (DJI) von September 2025. Auf sie berufen sich die meisten Jugendämter.
Die Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts
Der Wechsel bei 10 Jahren ist Absicht. Bis neun wird wöchentlich ausgezahlt, danach monatlich – weil Kinder erst ab etwa diesem Alter über einen längeren Zeitraum planen können. Ein Zehnjähriger, der sein Monatsgeld in der ersten Woche ausgibt, lernt genau daraus etwas.
Quelle: Chabursky/Langmeyer, Taschengeld und Gelderziehung, Deutsches Jugendinstitut, September 2025 (Datengrundlage: DJI-Survey 2023). Nachzulesen beim DJI.
Warum andere Seiten andere Zahlen zeigen
Wer „Taschengeldtabelle" sucht, findet Tabellen, die sich um 10 bis 20 Euro unterscheiden. Das liegt nicht daran, dass eine davon falsch abgeschrieben wurde:
- Es ist keine Vorschrift. Es gibt keine amtliche Tabelle, die alle übernehmen müssten. Jede Seite entscheidet selbst, worauf sie sich beruft.
- Verschiedene Stände. Manche Tabellen zeigen ältere Empfehlungen weiter, ohne das Jahr dazuzuschreiben.
- Manche rechnen hoch. Ein paar Seiten passen die Beträge selbst an die Inflation an. Das ist nachvollziehbar, aber es ist dann eben deren Rechnung und nicht mehr die des DJI.
Deshalb steht hier, woher die Zahlen kommen und von wann sie sind. Wer eine andere Tabelle sieht, kann so vergleichen, statt raten zu müssen.
Ab 12 kommt noch etwas dazu: Budgetgeld
Das DJI empfiehlt ab etwa zwölf Jahren zusätzlich zum Taschengeld ein Budget für feste Ausgaben – typischerweise Kleidung, Handykosten oder Schulmaterial.
Der Unterschied ist wichtig: Taschengeld ist zur freien Verfügung, Budgetgeld ist für einen Zweck gedacht, über den das Kind aber selbst entscheidet. Wer sein Kleiderbudget für ein teures Paar Schuhe ausgibt, hat für den Rest des Halbjahres weniger – und lernt dabei mehr über Geld als durch jede Ermahnung.
Was ein Nebenjob dazu beiträgt
Ab 13 darf man mit Einwilligung der Eltern leichte Tätigkeiten übernehmen, ab 15 kommt deutlich mehr in Frage. Der Vergleich mit dem Taschengeld ist erstaunlich deutlich:
Schon der kleinste dieser Posten liegt über dem, was für einen 14-Jährigen als Taschengeld empfohlen wird. Das ist kein Argument gegen Taschengeld – die beiden erfüllen verschiedene Zwecke. Taschengeld gibt es bedingungslos und es lehrt Einteilen. Selbstverdientes Geld lehrt etwas anderes: was eine Stunde Arbeit wert ist.
Für Schüler unter 18 gilt der gesetzliche Mindestlohn übrigens nicht. Was üblich ist, steht unter Fairer Lohn; was in welchem Alter erlaubt ist, unter Jugendarbeitsschutz.
Häufige Fragen
- Darf Taschengeld an Bedingungen geknüpft werden? Rechtlich ja – es ist freiwillig. Pädagogisch raten Fachleute davon ab, es als Druckmittel für Noten oder Hausarbeit einzusetzen: Es soll das Einteilen üben, nicht das Wohlverhalten belohnen.
- Was darf ein Kind davon kaufen? Der „Taschengeldparagraf" (§ 110 BGB) besagt: Was ein Minderjähriger mit seinem eigenen Geld bezahlt, ist wirksam gekauft. Auf Raten oder Abonnements gilt das nicht – dafür braucht es die Eltern.
- Ändert ein Nebenjob etwas am Kindergeld? Nein, solange das Kind zur Schule geht.
- Muss ein Schüler etwas von seinem Verdienst abgeben? Bis zur Minijob-Grenze von 603 € im Monat fallen normalerweise weder Steuern noch Sozialabgaben an.
Für Eltern
Wenn Ihr Kind zusätzlich etwas verdienen möchte: Auf SchülerMatch sind alle Anzeigen mit Mindestalter und Stundenlohn versehen, Arbeitgeber werden vor der Freischaltung geprüft, und für Schüler ist alles kostenlos.
Diese Seite fasst Empfehlungen zusammen und ist keine Rechts- oder Erziehungsberatung. Die Beträge sind Anhaltspunkte, keine Vorgaben – was in einer Familie passt, hängt von deren Lage ab.