Ferienjob als Schüler
Was erlaubt ist, was übrig bleibt – und wann deine Ferien anfangen
Die Regel, an der alles hängt
Bist du zwischen 15 und 17 und noch vollzeitschulpflichtig, darfst du höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr arbeiten – und zwar nur in den Schulferien. Das sind 20 Arbeitstage, die du frei über das Jahr verteilen kannst: eine Woche im Herbst, drei im Sommer, wie du willst.
Diese vier Wochen sind ein Jahresbudget, kein Budget pro Ferien. Wer im Sommer vier Wochen gearbeitet hat, ist für dieses Jahr fertig.
Wann sind deine nächsten Ferien?
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Termine nach den Ferienkalendern der Kultusministerkonferenz, Stand August 2026. Einzelne bewegliche Ferientage sind nicht aufgeführt. Ohne Gewähr – im Zweifel gilt, was deine Schule sagt.
Was in den Ferien anders ist
Während der Schulzeit darfst du als 15- bis 17-Jähriger nur zwei Stunden am Tag arbeiten. In den Ferien wird daraus deutlich mehr:
- 8 Stunden pro Tag, höchstens 40 Stunden pro Woche
- Nur zwischen 6 und 20 Uhr
- Fünf Tage die Woche, Samstag und Sonntag bleiben frei. Ausnahmen gibt es unter anderem in Gastronomie, Landwirtschaft und Krankenhäusern – dann bekommst du einen anderen Tag frei.
- Pausen sind Pflicht: 30 Minuten bei mehr als 4½ Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden
- Nach Feierabend mindestens 12 Stunden Ruhe bis zum nächsten Arbeitsbeginn
Das ist kein Verhandlungsspielraum. Ein Arbeitgeber, der dich zehn Stunden einplant, verstößt gegen das Gesetz – auch wenn du selbst einverstanden wärst.
Was für dein Alter gilt
- Unter 13: Arbeiten ist nicht erlaubt, auch nicht in den Ferien.
- 13 und 14: Nur leichte Tätigkeiten und nur mit Einwilligung der Eltern – und in den Ferien bleibt es bei zwei Stunden am Tag. Die 4-Wochen-Regel bringt dir in diesem Alter noch nichts. Zeitungen austragen, Nachhilfe, Babysitten und Gartenarbeit gehen trotzdem.
- 15 bis 17: Der Ferienjob im eigentlichen Sinn – vier Wochen im Jahr, acht Stunden am Tag.
- Ab 18: Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nicht mehr für dich. Dafür hast du Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde.
Alle Einzelheiten stehen unter Jugendarbeitsschutz.
Was von deinem Lohn übrig bleibt
Ein Ferienjob zählt fast immer als kurzfristige Beschäftigung: begrenzt auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr. Das hat eine angenehme Folge.
Es fallen keine Sozialabgaben an – keine Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung, und zwar unabhängig davon, wie viel du verdienst. Anders als beim laufenden Minijob gibt es hier keine 603-Euro-Grenze.
Lohnsteuer kann der Arbeitgeber trotzdem einbehalten. Die holst du dir zurück: Wer im ganzen Jahr weniger als 12.348 € verdient hat, zahlt keine Einkommensteuer. Eine Steuererklärung im Folgejahr genügt, und das Geld kommt zurück. Für die meisten Schüler ist das der komplette einbehaltene Betrag.
Am Kindergeld ändert ein Ferienjob nichts, solange du zur Schule gehst.
Was ein fairer Stundenlohn ist, steht unter Fairer Lohn.
Welche Jobs es in den Ferien gibt
In den Ferien wird anderes gesucht als während des Schuljahres. Typisch sind Stellen, bei denen für ein paar Wochen mehr Hände gebraucht werden:
- Einzelhandel: Regale einräumen, Inventur, Kasse – viele Läden überbrücken damit den Urlaub der Stammbelegschaft
- Gastronomie und Eisdielen: Service, Küchenhilfe, Theke. In den Sommerferien der Klassiker.
- Lager und Versand: Kommissionieren und Verpacken, oft gut bezahlt
- Ernte und Gartenbau: saisonal, körperlich, meist im Freien
- Messen und Veranstaltungen: Auf- und Abbau, Garderobe, Einlass – kurze Einsätze, ab 16
- Ferienbetreuung: Unterstützung bei Ferienfreizeiten, wenn du gut mit jüngeren Kindern kannst
Mehr Ideen mit Einstiegsalter findest du unter Jobideen.
Wann du dich bewerben solltest
Früher, als die meisten denken. Wer sich in der ersten Ferienwoche umschaut, kommt zu spät – die guten Stellen sind dann weg.
- 4 bis 6 Wochen vorher ist der richtige Zeitpunkt. Betriebe planen ihren Ferienbedarf mit Vorlauf.
- Sag gleich dazu, wann du kannst. „Vom 17. bis 31. Oktober, ganztags" ist für einen Arbeitgeber wertvoller als jede Formulierung über Motivation.
- Nenn deine vier Wochen ehrlich. Wenn du im Sommer schon zwei Wochen gearbeitet hast, sag es – der Arbeitgeber muss das wissen und trägt das Risiko mit.
- Eine Bewerbung reicht selten. Fünf bis zehn Anfragen sind normal.
Einen Lebenslauf kannst du dir auf SchülerMatch in wenigen Minuten kostenlos erstellen und als PDF herunterladen.
Auf SchülerMatch
Arbeitgeber können ihre Anzeige als Ferienjob kennzeichnen. Du filterst danach und siehst nur Stellen, die in deine freien Wochen passen – zusammen mit dem Mindestalter und dem Stundenlohn.
Diese Seite erklärt die Regeln in einfachen Worten und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Auskunft deines zuständigen Gewerbeaufsichtsamts. Bei Fragen zur Sozialversicherung hilft die Minijob-Zentrale.