Informationen für Eltern

Ab wann darf mein Kind arbeiten?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt das ziemlich genau:

Ausführlich steht das auf unserer Seite zum Jugendarbeitsschutz. Bei jeder Anzeige auf SchülerMatch steht das Mindestalter dabei – Ihr Kind sieht also von vornherein nur, was in Frage kommt.

Ihre Einwilligung

Zwei Dinge, die oft verwechselt werden:

Wie sicher ist das hier?

Eine berechtigte Frage bei einer Plattform, auf der Minderjährige mit fremden Unternehmen in Kontakt kommen. Was wir dafür tun:

Was mit den Daten passiert, steht ausführlich in unserer Datenschutzerklärung.

Worauf Sie beim Job achten sollten

Bei Fragen zu Versicherung und Steuern ist die Minijob-Zentrale die richtige Adresse.

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Name des Kindes

Geburtsdatum

Name des Arbeitgebers

Art der Tätigkeit

Arbeitszeiten (Tage und Uhrzeiten)

Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass mein Kind die oben genannte Tätigkeit aufnimmt. Mir ist bekannt, dass die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuhalten sind, insbesondere die für das Alter meines Kindes geltenden Grenzen für Arbeitszeit, Ruhepausen und zulässige Tätigkeiten.

Name der/des Erziehungsberechtigten

Telefonnummer für Rückfragen

Ort, Datum

Unterschrift

Vorlage von schuelermatch.de – keine Rechtsberatung.

Noch Fragen?

Schreiben Sie uns einfach: sanadoda009@gmail.com. Wir antworten auch Eltern, die sich die Plattform erst einmal ansehen möchten, bevor ihr Kind sich anmeldet.