Informationen für Eltern
Ihr Kind möchte jobben – das sollten Sie wissen
Warum Sie hier gelandet sind
Vermutlich, weil Ihre Tochter oder Ihr Sohn einen Nebenjob sucht. Das ist eine gute Sache: Eigenes Geld verdienen, Verlässlichkeit lernen, den ersten Eintrag im Lebenslauf sammeln. Ein paar Dinge sollten Sie dabei aber kennen – vor allem, weil ohne Ihre Zustimmung nichts geht.
Ab wann darf mein Kind arbeiten?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt das ziemlich genau:
- Unter 13: gar nicht. Aufgaben in der Familie gegen Taschengeld sind davon natürlich unberührt.
- 13 bis 14 Jahre: nur leichte Tätigkeiten, höchstens 2 Stunden am Tag, nicht vor 8 und nicht nach 18 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen – und nur mit Ihrer Erlaubnis.
- Ab 15: in den Ferien bis zu 4 Wochen im Jahr in Vollzeit. Während der Schulzeit weiterhin höchstens 2 Stunden täglich.
- Ab 16: zusätzlich Arbeit bis 22 Uhr erlaubt, in Gaststätten bis 23 Uhr.
Ausführlich steht das auf unserer Seite zum Jugendarbeitsschutz. Bei jeder Anzeige auf SchülerMatch steht das Mindestalter dabei – Ihr Kind sieht also von vornherein nur, was in Frage kommt.
Ihre Einwilligung
Zwei Dinge, die oft verwechselt werden:
- Für das Konto bei uns: Ist Ihr Kind unter 16, brauchen wir nach der Datenschutz-Grundverordnung Ihre Zustimmung, damit es sich anmelden darf. Beim Registrieren wird das abgefragt.
- Für den Job selbst: Davon unabhängig verlangt jeder seriöse Arbeitgeber eine schriftliche Einverständniserklärung von Ihnen. Eine Vorlage dafür finden Sie weiter unten.
Wie sicher ist das hier?
Eine berechtigte Frage bei einer Plattform, auf der Minderjährige mit fremden Unternehmen in Kontakt kommen. Was wir dafür tun:
- Unternehmen werden von Hand geprüft. Eine Firma kann Anzeigen anlegen, sichtbar werden sie erst nach unserer Freigabe.
- Schüler werden verifiziert. Vor der ersten Bewerbung prüfen wir per Schülerausweis oder Schulbescheinigung, dass wirklich ein Schüler dahintersteckt.
- Der Kontakt läuft über unseren Chat. Ihr Kind muss weder Handynummer noch private E-Mail-Adresse herausgeben.
- Automatische Warnhinweise. Fragt jemand im Chat nach der Handynummer, nach Vorauszahlungen oder nach einem Treffen allein, blendet die Seite von selbst eine Warnung ein.
- Melden mit einem Klick. Jede Anzeige und jede Nachricht lässt sich melden; wir sehen uns das an.
Was mit den Daten passiert, steht ausführlich in unserer Datenschutzerklärung.
Worauf Sie beim Job achten sollten
- Beim Vorstellungsgespräch dabei sein. Zumindest beim ersten. Sie merken schneller, ob etwas nicht stimmt.
- Auf einen Arbeitsvertrag bestehen. Schriftlich, mit Aufgaben, Stundenlohn und Arbeitszeiten.
- Der Arbeitgeber meldet den Minijob an – bei der Minijob-Zentrale. Das ist seine Aufgabe, nicht Ihre.
- Bis 603 € im Monat bleibt ein Minijob für Ihr Kind normalerweise steuer- und abgabenfrei.
- Kindergeld: Für schulpflichtige Kinder ändert ein Nebenjob daran nichts.
Bei Fragen zu Versicherung und Steuern ist die Minijob-Zentrale die richtige Adresse.
Einverständniserklärung zum Ausdrucken
Diese Vorlage können Sie ausfüllen und Ihrem Kind für den Arbeitgeber mitgeben. Sie deckt den üblichen Fall ab – sie ist eine Hilfe, kein anwaltlich geprüftes Dokument. Im Zweifel fragen Sie beim Arbeitgeber nach, ob er ein eigenes Formular hat.
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Name des Kindes
Geburtsdatum
Name des Arbeitgebers
Art der Tätigkeit
Arbeitszeiten (Tage und Uhrzeiten)
Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass mein Kind die oben genannte Tätigkeit aufnimmt. Mir ist bekannt, dass die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuhalten sind, insbesondere die für das Alter meines Kindes geltenden Grenzen für Arbeitszeit, Ruhepausen und zulässige Tätigkeiten.
Name der/des Erziehungsberechtigten
Telefonnummer für Rückfragen
Ort, Datum
Unterschrift
Vorlage von schuelermatch.de – keine Rechtsberatung.
Noch Fragen?
Schreiben Sie uns einfach: sanadoda009@gmail.com. Wir antworten auch Eltern, die sich die Plattform erst einmal ansehen möchten, bevor ihr Kind sich anmeldet.